Ab Jänner 2025 bis vorläufig 14. August 2025 mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, das sind 50% der Vollbeschäftigung. Die Einstufung erfolgt nach dem Bestimmungen der Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe Ak/2.
Von den Bewerberinnen/Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:
Tätigkeitsbereiche:
Arbeitszeit Montag bis Freitag jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr. Weiters ist die Teilnahme an den Sitzungen des Kindergartenteams einmal im Monat verpflichtend.
Für Informationen steht Ihnen Kindergartenleiterin Claudia Mauerlechner, Tel. 05334/6391 bzw. Amtsleiter Gerhard Rieser zur Verfügung. Bewerbungen sind bis spätestens 12. Dezember 2024 beim Gemeindeamt, Dorfplatz 1, 6363 Westendorf einzubringen.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind beizuschließen: